Lockdown in Borgholz
Aufgrund der Neufassung der Coronaschutzverordnung des Landes NW vom 01.12.2020 sind die Stadthallen und andere Sporteinrichtungen in der Orgelstadt Borgentreich bis auf Weiteres geschlossen.
Hier ein neues Hinweisblatt. Die bisherige Hallenschließung in Borgholz war nur bis zum 30.11.2020 befristet.
Anbei die Verfügung des Ordnungsamtes der Stadt Borgentreich:
23.12.2020
Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der Orgelstadt Borgentreich
Aufgrund der Corona-Pandemie finden Termine in der Stadtverwaltung mit Bürgerkontakt bis auf Weiteres nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung statt (Zentrale 05643 / 809-0). Offene Sprechstunden gibt es vorläufig nicht mehr. Daneben ist die postalische und elektronische Erreichbarkeit per E-Mail oder per Telefon gewährleistet. Der Zutritt zum Rathaus ist nur über den Haupteingang möglich. Alle Zutritte werden registriert. Somit ist jede/r Besucher/in des Rathauses der Orgelstadt Borgentreich dazu verpflichtet ein Rückverfolgbarkeitsformular auszufüllen. Das Formular ist auszufüllen und bei der Sachbearbeiterin / beim Sachbearbeiter beim Behördengang abzugeben. Sie können dieses Formular auch vorab herunterladen, am PC ausfüllen, ausdrucken und mitbringen.
Sie finden das Dokument als PDF-Download auf der rechten Seite (in der mobilen Ansicht am Ende der Seite).
Folgende Institutionen und Einrichtungen sind geschlossen:
1. alle öffentlichen sowie auch alle privaten Sportanlagen (Sportplätze u. Sporthallen)
2. Hallenbad
3. Orgelmuseum Borgentreich
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Coronaschutzverordnung
- Ab dem 28.12.2020 gültige Verordnung zur Regelung von Absonderungen nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes
- Ab dem 28.12.2020 gültige Corona-Einreiseverordnung in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika
- Ab dem 23.12.2020 gültige Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)
- Ab dem 16.12.2020 gültige Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO)
Allgemeinverfügung Kreis Höxter
Um die Gefahr von Ansteckungen mit dem Coronavirus an den Schulen im Kreisgebiet zu verringern, hat der Kreis Höxter eine Allgemeinverfügung über die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung innerhalb von Schulen erlassen:
Allgemeinverfügungen der Bezirksregierung Detmold