Corona-Regeln ab 2. Juni
Ab Mittwoch, 2. Juni, gelten im Kreis Höxter nun folgende Regelungen:
- Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.
- Die Außengastronomie ist ohne negative Tests erlaubt. Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist.
- Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen erlaubt sowie kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung. Innen ist kontaktfreier Sport (einschl. Fitnessstudios) ohne Personenbegrenzung möglich. Innen ist Kontaktsport mit Kontaktverfolgung und negativen Tests für bis zu 12 Personen erlaubt. Außen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt. Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Tests, ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.
- Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests. Partys sind weiterhin verboten.
- Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt. Museen usw. können ohne Terminvergabe öffnen.
- Die Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit negativen Tests und Personenbegrenzung ist erlaubt. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sind mit negativen Tests möglich.
- Die Kundenbegrenzung im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, reduziert sich auf eine Person pro 10 Quadratmeter.
- Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung sind möglich.
- Im Bereich Beherbergung und Tourismus ist die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist erlaubt.
Quelle: Webseite Kreis Höxter, Corona Aktuelles