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links ist die alte Stadtmauer

Die Geschichte des Jüdischen Friedhofs in Borgholz

Der Jüdische Friedhof in Borgholz blickt auf eine lange Tradition zurück und spiegelt die historische Entwicklung jüdischer Gemeinden in christlich geprägten Ortschaften wider. In früheren Zeiten lagen jüdische Friedhöfe häufig außerhalb der Stadtmauern, da jüdische Begräbnisplätze keine besondere Kennzeichnung haben durften. Dies zeigt sich auch in Borgholz, wo der Flurname „Judenhagen“ aus dem Jahr 1812 darauf hinweist, dass die Juden ihre Toten zunächst in einem Gehölzstreifen entlang der Stadtmauer beerdigten. Der Fund menschlicher Gebeine am Kuckucksweg könnte diese frühe Begräbnisstätte bestätigen.

Heute befindet sich der Jüdische Friedhof in Borgholz in östlicher Richtung direkt neben der Stadtmauer, was eine besondere Bedeutung hat: Es zeigt, dass die jüdische Gemeinde in Borgholz gut in die Gesellschaft integriert war, denn in vielen anderen Dörfern wurden jüdische Begräbnisplätze oft weit außerhalb der Siedlungen geduldet.

Ein bemerkenswertes Merkmal jüdischer Friedhöfe ist die Unantastbarkeit der Totenruhe, was dazu führte, dass Gräber über Jahrhunderte hinweg bestehen blieben. Paargräber sind jedoch selten, da der Partner in der Regel an einem separaten Ort bestattet wurde. Statt Blumen schmücken traditionell kleine Steine die Grabplatten, die von Besuchern als Zeichen des Gedenkens abgelegt werden.

Der Borgholzer Jüdischen Friedhof diente nicht nur den Juden in Borgholz, sondern auch denen aus Natzungen als Begräbnisstätte. Mit einer Größe von 934 m² liegt er in der Grabenzone der südöstlichen Stadtbefestigung. Im Jahr 1927 bat die jüdische Gemeinde die Stadt um finanzielle Unterstützung zur Einfriedung des Friedhofs, woraufhin ein Zuschuss von 200 Mark bewilligt wurde. Beerdigungen fanden dort bis Anfang des 20. Jahrhunderts statt.

Auf dem Friedhof stehen 54 Grabsteine mit hebräischen, deutschen oder zweisprachigen Inschriften, von denen jedoch einige Inschriften bzw. Teile davon nicht mehr lesbar sind. Es wird angenommen, dass der Begräbnisplatz bereits im 18. Jahrhundert existierte, da im Jahr 1761 für die Bestattung eines fremden Juden eine Gebühr von 1 Reichstaler und 12 Groschen erhoben wurde. Ortsansässige Juden zahlten für die Bestattung eines Kindes 6 Groschen und für die eines Erwachsenen 12 Groschen.

1988 wurde der Friedhof in die Denkmalschutzliste aufgenommen und somit als wichtiger Ort der Erinnerung bewahrt.

 

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Position des Judenfriedhofs in Google Maps

 

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