Corona-Regeln ab 26.07.2021
Kreis Höxter wird am Montag, 26. Juli, der Stufe 1 zugeordnet
Auch in der Inzidenzstufe 1 bleibt Vieles erlaubt, jedoch werden das Tragen von Masken und die Rückverfolgbarkeit von Kontakten insbesondere bei Zusammenkünften in Innenräumen in der Regel wieder Pflicht.
Was erlaubt ist in Inzidenzstufe 1:
- Angehörige aus fünf Haushalten können sich ohne weitere Einschränkungen im öffentlichen Raum treffen. Ebenso können sich bis zu 100 Personen aus beliebigen Haushalten im öffentlichen Raum treffen, sofern sie einen negativen Test vorweisen können.
- Die Gastronomie bleibt innen und außen für Gäste ohne vorherige Tests geöffnet. Innen gelten dann aber außer am Sitzplatz Maskenpflicht und Abstandsregeln.
- Clubs und Diskotheken dürfen im Außenbereichen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen.
- Freibäder können ohne Test besucht werden.
- Außerschulische Bildungsangebote sind in Innenräumen bei ausreichender Belüftung und festen Sitzplätzen ohne Maske möglich, ebenso Musikunterricht mit bis zu 30 Personen.
- Ohne Test erlaubt sind auch Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit innen mit bis zu 30 und außen mit bis zu 50 Personen erlaubt. Ferienangebote und Ferienreisen für Kinder und Jugendlichen sind mit negativem Testnachweis möglich.
- Erlaubt sind Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen ohne Mindestabstand, aber mit negativem Testnachweis oder mit Mindestabstand ohne Testnachweis.
- Kontaktsport ist mit bis zu 100 Personen möglich. Erlaubt ist auch Sport im Fitnessstudio.
Was nicht erlaubt ist in Stufe 1:
Dorf-, Straßen- und ähnliche Feste sowie Musikfestivals sind in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, die der Inzidenzstufe 1 zugeordnet sind, bis zum 26. August untersagt.
Quelle: Webseite Kreis Höxter, Corona Aktuelles