Corona-Regeln ab 20.8.2021
Im Kreis Höxter gelten ab Freitag den 21. August 2021 neue Corona Regeln
Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Sie enthält wichtige Änderungen für das öffentliche Leben. Die bisherigen Inzidenzstufen entfallen. Es wird nur noch einen Schwellenwert für einschränkendere Maßnahmen geben: den Inzidenzwert 35.
Der Wert größer 35 gilt z. Zt. NRW landesweit!
Die neue Verordnung ist geprägt von dem Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten. Wer nicht geimpft oder genesen ist, für den gilt bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht („3-G-Regel“).
Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Tests vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche:
– Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
– Sport in Innenräumen
– Innengastronomie
– Körpernahe Dienstleistungen
– Beherbergung
– Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)
Für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend. Dazu gehören Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz.
Generell gilt für den Besuch von
– Krankenhäusern,
– Alten- und Pflegeheimen,
– besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und
– Unterkünfte für Geflüchtete sowie
– stationären Einrichtungen der Sozialhilfe
die 3G-Regel, also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen.
Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne einen Coronatest getesteten Personen gleichgestellt.
Unabhängig von Inzidenzwerten besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in folgenden Bereichen:
– im öffentlichen Personennahverkehr
– im Handel
– in Innenräumen mit Publikumsverkehr
– in Warteschlangen und an Verkaufsständen
– bei Sport- und Kultur- und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besuchern (außer am festen Sitz- oder Stehplatz)
Quelle: Webseite Kreis Höxter, Corona Aktuelles