Informationen zu Silvester
Gerne möchte ich ein paar Informationen für Silvester bereitstellen und
zusätzlich den Inhalt einer E-Mail die ich gestern erhalten habe.
Feuerwerk, Fackeln und Kerzen sind an Silvester schon immer und in großer Zahl entzündet worden.
Sie sollten böse Geister vertreiben und Gutes bringen.
Nicht nur das Licht, auch der Lärm diente symbolisch diesem Zweck.
In einigen Dörfern in Westfalen hämmerten Schmiede das alte Jahr im wahrsten Sinne des Wortes aus,
indem sie sich um den Amboss versammelten und abwechselnd auf ihn einschlugen.
Ein anderer alter Silvesterbrauch bestand darin, dass Freunde oder Familie den Mitternachtssekt oder
oft auch einen Punsch aus einem Glas tranken, das schließlich einer über die Schulter warf und
zerbrach (Bitte in der aktuellen Lage nicht machen ?).
Dieser Brauch stand symbolisch für die Gemeinschaft der Menschen, das die Scherben Glück bringen sollten.
Der Verkauf von Feuerwerk im Handel der Kategorie T2 ist dieses Jahr wie letztes Jahr wieder verboten.
Ein Verkauf des Feuerwerks der Kategorie T1 (Kleinstfeuerwerk, Pyrotechnische Gegenstände wie z.B. Wunderkerzen, Knatterbälle) ist zulässig. Ebenso zulässig ist das abbrennen von vorhandenen Feuerwerk.
Ausnahmen sind Plätze an denen ein Feuerwerksverbot herrscht.
Hier die Mail von Feuerwerkslieferer:
„Liebe pyroweb.de-Kundin, lieber pyroweb.de-Kunde,
Für die aktuelle Situation sind nicht wir verantwortlich, sondern:
1.) Die wenig nachvollziehbare Entscheidung der Politik
2.) Die unfaire Verzögerungen seitens der Politik,
ohne Chance noch Rechtsmittel wirksam werden zu lassen.
Wir bitten sehr darum, das zu bedenken und bei Unbehagen die lokalen Politiker anzusprechen.
Aber nun zum Wesentlichen:
Nachdem wir infolge der unschönen Nachrichten vom 2. Dezember alle sehr unangenehm überrascht wurden, waren wir zunächst sehr zuversichtlich, dass wir mit einer Klage die Lieferungen ermöglichen können. Stattdessen wurden wir Zeuge eines Krimis. Es scheint ein Skandal, der sich um das Feuerwerkverbot abzeichnet. Nicht weniger als die Rechtsstaatlichkeit scheint ignoriert zu sein.
Was ist passiert: Wie erwähnt verkündete am 2. Dezember die MPK das Feuerwerkverbot. Es wurde jedoch erst am 17. Dezember im Bundesrat verabschiedet, obwohl in der Zwischenzeit die Option bestand, dies bereits zweimal zu tun. Anders als üblich erschien die entsprechende Verordnung am 23. Dezember erheblich verzögert im Bundesanzeiger, obwohl diese bereits fast eine Woche zuvor den Bundesrat passiert hat und direkt darauf unterschrieben wurde. Nicht weniger als der Eindruck drängt sich auf, dass das, was unsere Juristen bereits einschätzen auch dem Bundesrat bewusst ist und war: Nämlich, dass die 4. Verordnung SprengG keinen Bestand haben würde.
Statt sich der gerichtlichen Überprüfung zu stellen oder ein nicht nachvollziehbares Verbot gar nicht erst zu erlassen, setzt(e) man auf Zeit und erstickt(e) damit den Rechtsschutz im Keim. Erst seit gestern ist mithin der Weg für die Klage im Eilverfahren frei.
Spätestens heute aber hätte die Logistik anlaufen müssen. Ein, wie erwähnt, handfester Skandal, fern der Rechtsstaatlichkeit. Zudem muss man Bedenken: Die Verabschiedung der Verordnung ist erfolgt, warum keine zügige Veröffentlichung im BA, warum hat schon vor Wochen das BMI darüber Systemteilnehmer informiert? All das hat einen üblen Beigeschmack und wird Gegenstand von Prüfung und Gegenstand weiterer Klagen in 2022 sein. Aber was bedeutet das nun aktuell? Es ist / wird schlicht nicht mehr möglich sein, dass wir noch liefern können, auch weil wichtige Systempartner (Logistik), bereits und infolge der Verunsicherung, abgesprungen sind. Alle Bemühungen, noch eine logistische Lösung zu finden, musste heute als gescheitert betrachtet werden. Seitens des Staates scheint nicht fair gespielt, wir haben schlicht keine weiteren Möglichkeiten. Wir möchten nochmals betonen: Selbst, wenn das Verbot jetzt noch gekippt wird, der logistische Aufwand ist mit dem größten Logistikpartner der Branche nicht mehr zu bewältigen, da schlicht die nötige Zeit und der entsprechende Vorlauf fehlen. Umso größer unser Engagement, dafür zu sorgen, dass sich diese Situation in 2022 nicht wiederholt. Dazu werden wir weiter informieren.“
Ende der E-Mail
Hinweis:
Das „Böllerverbot“ in Corona-Zeiten dient der Vermeidung von zusätzlichen Menschenansammlungen zum gemeinsamen Feuerwerks-Bestaunen und somit der Kontaktreduzierung. Außerdem soll es die Notaufnahmen , der gerade mit Coronapatienten vollen Krankenhäuser, vor zusätzliche „Böller-Notfälle“ bewahren. Die Erfahrung zeigt, es kommt nicht selten zu schweren Brandverletzungen beim Böllern.