Corona-Regeln ab 01.10.2021
Im Kreis Höxter gelten ab Freitag den 01 Oktober 2021 neue Corona Regeln
Die neue Verordnung:
Die derzeitigen Regelungen der Coronaschutzverordnung werden durch das Land aufgrund der 7-Tages-Inzidenz und der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz festgelegt und bei Bedarf laufend daran angepasst.
3G-Regel:
- Vollständig Geimpften und Genesenen stehen alle Einrichtungen und Angebote wieder offen. Alle anderen müssen für bestimmte Veranstaltungen/Dienstleistungen negativ getestet sein. Maßgeblich ist immer der Zeitpunkt des Abstrichs bzw. der Probenentnahme und der Beginn der Veranstaltung/Dienstleistung.
- Ein negativer Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden alt) wird in diesem Fall benötigt für:
– Veranstaltungen in Innenräumen
– Sport in Innenräumen
– Innengastronomie
– Körpernahe Dienstleistungen
– Beherbergung
– Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen) - Ein negativer PCR-Test (max. 48 Stunden alt) oder Antigen-Schnelltest (max. 6 Stunden alt) wird darüber hinaus für Veranstaltungen und Dienstleistungen mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen benötigt. Dies umfasst:
– Clubs
– Diskotheken
– Tanzveranstaltungen
– private Feiern mit Tanz
– sexuelle Dienstleistungen
Besonderer Schutz für Einrichtungen:
- Vulnerable Personengruppen in bestimmten Einrichtungen werden zudem weiterhin besonders geschützt. Besucher/innen müssen entweder vollständig geimpft oder genesen oder negativ getestet (Antigen-Schnelltest, maximal 48 Stunden alt) sein.
- Die 3G-Regel gilt für den Besuch folgender Einrichtungen:
– Krankenhäuser
– Alten- und Pflegeheime
– besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe
– stationäre Einrichtungen der Sozialhilfe
– Sammelunterkünfte für Geflüchtete
Testnachweis für Schüler/innen und jüngere Kinder:
- Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen außerhalb der Ferien als getestete Personen.
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten automatisch aufgrund ihres Alters als Schüler/innen. Kinder und Jugendliche ab 16 Jahren benötigen eine Bescheinigung der (Berufs-)Schule.
- Kinder bis zum Schuleintritt brauchen keinen Coronatest. Sie sind generell getesteten Personen gleichgestellt und unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen.
Maskenpflicht und AHA-L-Regeln:
- Unabhängig von Inzidenzwerten besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in folgenden Bereichen:
– im öffentlichen Personennahverkehr
– im Handel
– in Innenräumen mit Publikumsverkehr - Im Freien wird das Tragen einer Maske empfohlen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Die AHA gelten ansonsten generell weiterhin als Empfehlung; bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.
Die Aufstellung erhebt nicht den Anspruch eines rechtlich bindenden Dokumentes und dient lediglich der Übersichtlichkeit.
Quelle: Webseite Kreis Höxter, Corona Aktuelles