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Corona-Regeln ab 01.10.2021

Im Kreis Höxter gelten ab Freitag den 01 Oktober 2021 neue Corona Regeln

Die neue Verordnung:
Die derzeitigen Regelungen der Coronaschutzverordnung werden durch das Land aufgrund der 7-Tages-Inzidenz und der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz festgelegt und bei Bedarf laufend daran angepasst.

3G-Regel:

  • Vollständig Geimpften und Genesenen stehen alle Einrichtungen und Angebote wieder offen. Alle anderen müssen für bestimmte Veranstaltungen/Dienstleistungen negativ getestet sein. Maßgeblich ist immer der Zeitpunkt des Abstrichs bzw. der Probenentnahme und der Beginn der Veranstaltung/Dienstleistung.
  • Ein negativer Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden alt) wird in diesem Fall benötigt für:
    – Veranstaltungen in Innenräumen
    – Sport in Innenräumen
    – Innengastronomie
    – Körpernahe Dienstleistungen
    – Beherbergung
    – Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)
  • Ein negativer PCR-Test (max. 48 Stunden alt) oder Antigen-Schnelltest (max. 6 Stunden alt) wird darüber hinaus für Veranstaltungen und Dienstleistungen mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen benötigt. Dies umfasst:
    – Clubs
    – Diskotheken
    – Tanzveranstaltungen
    – private Feiern mit Tanz
    – sexuelle Dienstleistungen

Besonderer Schutz für Einrichtungen:

  • Vulnerable Personengruppen in bestimmten Einrichtungen werden zudem weiterhin besonders geschützt. Besucher/innen müssen entweder vollständig geimpft oder genesen oder negativ getestet (Antigen-Schnelltest, maximal 48 Stunden alt) sein.
  • Die 3G-Regel gilt für den Besuch folgender Einrichtungen:
    – Krankenhäuser
    – Alten- und Pflegeheime
    – besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe
    – stationäre Einrichtungen der Sozialhilfe
    – Sammelunterkünfte für Geflüchtete

Testnachweis für Schüler/innen und jüngere Kinder:

  • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen außerhalb der Ferien als getestete Personen.
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten automatisch aufgrund ihres Alters als Schüler/innen. Kinder und Jugendliche ab 16 Jahren benötigen eine Bescheinigung der (Berufs-)Schule.
  • Kinder bis zum Schuleintritt brauchen keinen Coronatest. Sie sind generell getesteten Personen gleichgestellt und unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen.

Maskenpflicht und AHA-L-Regeln:

  • Unabhängig von Inzidenzwerten besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in folgenden Bereichen:
    – im öffentlichen Personennahverkehr
    – im Handel
    – in Innenräumen mit Publikumsverkehr
  • Im Freien wird das Tragen einer Maske empfohlen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Die AHA gelten ansonsten generell weiterhin als Empfehlung; bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.

Die Aufstellung erhebt nicht den Anspruch eines rechtlich bindenden Dokumentes und dient lediglich der Übersichtlichkeit.

Quelle: Webseite Kreis Höxter, Corona Aktuelles

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